Elektrische Zigarette: Bundesrichter verweist US-Behörde in die Schranken

 

Die U.S. Food and Drug Administration überschritt nach Ansicht von US-Bundesrichter Richard Leon ihre Kompetenzen beim Stopp von eZig-Importen.

FDA in die Schranken verwiesen

Die mächtige U.S. Food and Drug Administration (FDA) wurde jetzt beim Thema [intlink id=“6″ type=“page“]elektrische Zigarette[/intlink] von Bundesrichter Richard Leon in die Schranken verwiesen. Nach Ansicht des Richters überschritt die FDA ihre Kompetenzen in der Absicht, die elektronische Zigarette unter ihre Kontrolle zu bekommen.

Medizinischer Nikotininhalator oder Zigaretten-Ersatz?

Die elektrische Zigarette ist ein kleines elektronisches Gerät, optisch einer echten Zigarette nachempfunden, das im Inneren eine kleine Batterie-betriebene Verdampfereinheit enthält. Ohne Verbrennung erzeugt dieser sogenannte „Atomizer“ einen aromatisierten Nikotinnebel.
Die Bundesbehörde FDA argumentierte, dass die elektrische Zigarette einem medizinischen Nikotin-Inhalator entspricht, dem Wesen nach also ein Medizin-Produkt sei. Daher müsse sich die Elektrozigarette strengeren Sicherheits- und Kontroll-Standards unterwerfen, als herkömmliche Tabak-Zigaretten. In der Konsequenz wies die Behörde, die für die Überwachung von Nahrungs- und Arzneimittel zuständig ist, seit März 2009 eine Vielzahl großer Lieferungen von elektrischen Zigaretten, eZigarren, ePfeifen und deren Komponenten aus chinesischer Produktion bereits an der Grenze ab.

Klage gegen Import-Stopp

Dagegen klagten zwei der betroffenen Importeure, die Unternehmen “Smoking Everywhere” und “NJOY” am 28. April 2009. Die erbosten eZig-Händler argumentieren in ihren Klageschriften, dass ihre Produkte als Zigaretten zu klassifizieren sind. Und Zigaretten seien nicht der Kontrolle durch das FDA unterworfen.

Richter teilt Ansicht der eZig-Händler

Bundesrichter Richard J. Leon

Dieser Argumentation folgte Bundesrichter Richard Leon jetzt. Er befand, dass „die elektrische Zigarette ein funktionales Äquivalent zur traditionellen Zigarette“ darstellt. Da elektrische Zigaretten somit also nicht der Kontrolle der FDA unterliegen, dürfe die Bundesbehörde auch nicht den Import der elektrischen Zigarette blockieren.

Behörde schmollt

Das Urteil wurde von der FDA recht schmallippig kommentiert: „Die gesundheitlichen Belange der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Benutzung elektrischer Zigaretten geben der FDA Anlass zur Besorgnis. Die Behörde wird nach der rechtlichen Bewertung von Richter Leon’s Auffassung geeignete Maßnahmen ergreifen.“

eZig-Branche jubelt

Die Branche der elektrischen Zigaretten hingegen jubelt. „Das ist eine absolut wundervolle Entwicklung,“ freut sich Tiffany Ellis von E Cigarettes National über den Urteilsspruch. „Richter Leon ist wahrhaft ein Mann des Volkes und er ist für seine Entscheidung zu loben. Vielleicht hat er gerade Millionen von Menschenleben mit einem einzigen Federstrich gerettet.“

Nichtraucher-Verband fürchtet Nikotin-Lutscher

Für Außenstehende eher unerwartet, muten die Kommentare aus dem Lager der Nichtraucher-Vereinigungen an. Matthew L. Myers, Präsident der Antiraucher-Interessengruppe „Campaign for Tobacco-Free Kids“, befürchtet ein regulatorisches Vakuum bei Nicht-Tabak-Produkten, die von der Nahrungsmittelindustrie fortan mit Nikotin versetzt werden könnten. Angefangen von nikotinhaltiger Zahncreme über Lutscher bis hin zu angereichertem Wasser. Wer allerdings die US-amerikanische Praxis bei Koffein sieht, dass in teilweise hohen Dosen nahezu allen erdenklichen Produkten beigefügt wird, kann diese Besorgnis besser nachvollziehen.

Letzte Suchanfragen, die zu diesem Artikel führten: