VitaSmoke: Elektrische Zigarette jetzt über Apotheke beziehbar

 

Die VitaSmoke GmbH aus Fürth im Odenwald vertreibt ihre [intlink id=“6″ type=“page“]Elektrische Zigarette[/intlink] unter dem Namen Vitarette jetzt auch über deutsche Apotheken. Hierzu hat die VitaSmoke GmbH für ihre elektrischen Zigaretten und das Zubehör eine sog. Pharmazentralnummer (PZN) beantragt. Damit können die VitaSmoke-Produkte nun von ca. 22.000 Apotheken direkt über den Großhandel bestellt und an ihre Kunden vertrieben werden.

Vitarette jetzt in Apotheke erhältlich – Bild: VitaSmoke

Apotheke als neuer Vertriebskanal für VitaSmoke

Dass seine Vitaretten nun auch in der Apothekenerhältlich sind, ist für VitaSmoke Geschäftsführer Raimund Woitinek ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: „Es gibt immer noch viele Kunden, die die Beratung in der Apotheke ihres Vertrauens dem anonymen Einkauf im Internet vorziehen. Diese Kunden können wir nun auch erreichen.“
Angesichts der z.T. wenig Vertrauen erweckenden Online-Shops diverser Anbieter ist der Vertriebskanal Apotheke sicher besser dazu geeignet, die öffentliche Akzeptanz der Elektrischen Zigarette zu steigern. Insgesamt besteht immer noch eine große Diskrepanz zwischen der Begeisterung der Nutzer-Gemeinde und den Vorbehalten der potenziellen Nutzer.

Elektronische-Zigaretten.net setzt Hoffnung auf qualifiziertes Apothekenpersonal

Eine Apotheke darf in Deutschland vom Gesetz her nur von einem staatlich geprüften Apotheker geführt werden. Medikamente, die oft Erklärung und Beratung in besonderem Ausmaß verlangen, dürfen nur in Apotheken und nur von pharmazeutischem Personal (Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), letztere unter Aufsicht des Apothekers) verkauft werden. Damit ist jeder einzelne Apotheken-Mitarbeiter grundsätzlich schon einmal deutlich qualifizierter, eine Beurteilung der Elektrischen Zigarette abzugeben, als z.B. ein [intlink id=“441″ type=“post“]Redakteur[/intlink] oder ein Politiker. Das lässt hoffen.

Aufgrund der fachlichen Ausbildung sollte der Mitarbeiter in einer Apotheke in der Lage sein, die relevanten „Konkurrenzprodukte“ Tabak-Zigarette, elektrische Zigarette, Nikotin-Pflaster und [intlink id=“525″ type=“post“]Nikotin-Inhalator[/intlink] von den Inhaltsstoffen, den Risikofaktoren und von der Wirkungsweise her in Beziehung zu setzen. Bei einer sachlich geführten Diskussion dürfte die elektrische Zigarette dann als eindeutiger Sieger hervorgehen.

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