Nicorette Inhaler vs. Elektrische Zigarette

Wenn zwei das gleiche tun ist das noch lange nicht das selbe. Elektronische-Zigaretten.net hat den Nicorette Inhaler mit der elektrischen Zigarette verglichen.

Nicorette Inhaler – das Produkt

Nicorette Inhaler – Bild: McNeil Consumer Healthcare GmbH

Der Nicorette Inhaler wird in Deutschland von dem pharmazeutischen Unternehmen McNeil Consumer Healthcare (gehört zu Johnson & Johnson) vertrieben. Durch Paffen bzw. Ziehen am Inhaler nimmt der Benutzer Nikotin auf, das aus austauschbaren Patronen stammt. Eine Patrone enthält 10 mg Nikotin, mit einer Wirkstoff-Freigabe von ca. 4 mg Nikotin. Als einziger weiterer Bestandteil wird Levomenthol angegeben. Das Menthol soll für einen frischen Geschmack sorgen. Der Nicorette Inhaler besitzt eine Arzneimittelzulassung (Zulassungs-/Reg-Nr.(AMG76): 42403.00.00), ist apothekenpflichtig und ein anerkanntes Produkt zur Rauchentwöhnung. Nach Eigenaussage ist es „das erste medizinisch wirksame Nicotinersatzpräparat“.

Elektrische Zigarette – das Produkt

Die elektrische Zigarette wird in Deutschland primär über das Internet von einer Vielzahl meist kleinerer Anbieter vertrieben, die zu einem großen Teil vom benachbarten Ausland (Niederlande, Großbritanien, Belgien Spanien/Gran Canaria) aus versenden. Die kleinen Akku-betriebenen Geräte verdampfen eine meist nikotinhaltige und aromatisierte Flüssigkeit, die dann in Form von erwärmtem Nebel inhaliert werden kann. Keine der weltweit verfügbaren elektrischen Zigaretten besitzt eine Arzneimittelzulassung. Um nicht als sog. „Präsentationsarzneimittel“ zu gelten, dürfen die Anbieter ihre E-Zigaretten auch nicht zur Rauchentwöhnung anpreisen, obwohl sie in der Praxis vielfach genau diesem Zweck dienen.

Gemeinsamkeiten von Nicorette Inhaler und Elektrischer Zigarette

Nüchtern betrachtet, liegen die beiden Produkte gar nicht so weit auseinander. Elektronische-Zigaretten.net hat einmal die wichtigsten Gemeinsamkeiten zusammengestellt:

Nikotin-Inhalatoren: Bei beiden Produkten handelt es sich um einen Inhalator, der bei dem Wirkstoff ansetzt, der die Raucher bei der Stange bzw. am Glimmstengel hält: das Nikotin. Alleine dieser Stoff ist für die körperliche Abhängigkeit des Rauchers zuständig. Zudem unterstützen bestimmte Eigenschaften von Nikotin die psychische Abhängigkeit. Nikotin besitzt eine stimulierende Wirkung, unterdrückt den Appetit und steigert kurzzeitig die psychomotorische Leistungsfähigkeit sowie die Aufmerksamkeits- und Gedächtnisleistungen. Da diese physiologische Wirkung von Nikotin vom Raucher durchaus positiv gesehen wird, begibt er sich in eine psychologische Abhängigkeit.

Freie Dosierbarkeit: Anders, als bei einem Nikotinpflaster, das seinen Wirkstoff kontinuierlich abgibt, hat der Nutzer sowohl des Nicorette Inhalers als auch der elektrischen Zigarette die Möglichkeit, den Nikotinkonsum gezielt zu steuern. Da Nikotinmoleküle die Eigenschaft besitzen, bereits sieben Sekunden nach dem Konsum das Gehirn zu erreichen, ist das schlimmste Verlangen nach einem neuerlichen „Nikotin-Kick“ bereits nach wenigen Zügen befriedigt. Sobald eine Linderung der Entzugserscheinungen eintritt, kann der Konsument bei beiden Produkten die Nikotinzufuhr selbst beenden, indem er einfach nicht erneut an der E-Zigarette oder dem Inhaler zieht. Anders als bei einer Tabak-Zigarette besteht auch nicht das unterschwellige Bedürfnis, die elektrische Zigarette oder den Inhaler „zu Ende zu rauchen“.

Beschäftigung der Hände: Zigarettenkonsum ist fest mit dem Alltag eines Rauchers verzahnt. Eine Komponente der Sucht sind Rituale. Eine Zigarette anzufassen, an ihr zu ziehen ist eine Gewohnheit, die tief im Kopf verankert ist. Der gravierende Nachteil von Nikotinpflaster, Nikotinkaugummis & Co. ist, dass diese Nikotinpräparate nur bei der physischen Komponente ansetzen. Die psychische Komponente wird nicht oder nur wenig unterstützt. Dazu gehört auch das Gefühl, etwas in den Händen zu haben, mit etwas herum spielen zu können. Das Hand-zu-Mund-Ritual wird ebenfalls bei beiden Produkten beibehalten.

Fehlende Verbrennung: Beide Produkte sind unbestritten eine deutlich gesündere Alternative zum Konsum von Tabak-Erzeugnissen, da schlicht keine Verbrennung stattfindet. Die meisten der durch den Tabakrauch entstehenden Risiken werden vermieden, wenn Nikotin alleine, ohne Nebenprodukte konsumiert wird. Die Schädlichkeit von Tabakrauch ist zur Genüge erforscht. Zigarettenrauch enthält bis zu 12.000 verschiedene chemische Verbindungen, von denen über 2.000 als Giftstoffe bekannt sind. Bei beiden Produkten fehlen diese extrem negativen Begleiterscheinungen völlig. Zudem verpesten beide Produkte nicht die Umgebung (indirekter Rauch), es besteht keine Branntgefahr, der Atem bleibt frisch etc.

Die Unterschiede im direkten Vergleich

Vorteile Nicorette Inhaler:

  • Rechtlich abgesichert: Apothekenzulassung, Anerkennung als Arzneimittel
  • Kontrollierte, medizinisch einwandfreie Herstellung

Nachteile Nicorette Inhaler:

  • Hoher Preis: 28,88 € UVP für 42 Patronen, die bei empfohlenen 6-8 Patronen täglich  nur 5-7 Tage reichen.
  • Nur eine Geschmacksrichtung
  • Fehlendes „Raucherlebnis“: kalte Inhalation ohne „Rauch“-Entwicklung
  • Optisch einfallslos: Kommentar eines Nutzers in einem Rauchentwöhnungs-Forum zum Thema Inhaler-Optik: wenn er nur nicht wie eine Mischung aus Asthmaspray und Crackpfeife aussehen würde..

Vorteile Elektrische Zigarette:

  • Geschmacksvielfalt: diverse Geschmacksrichtungen befriedigen Kundenbedürfnisse und erhöhen Akzeptanz.
  • Raucherlebnis wird maximal reproduziert: aromatisierter, erhitzter Nebel optisch und geschmacklich verblüffend nah am Tabakrauch
  • Optik: je nach Modell besteht kaum ein Unterschied zum Aussehen einer Tabak-Zigarette
  • Preis: je nach Bezugsquelle ist die elektrische Zigarette sowohl dem Nicorette Inhaler, als auch der Tabakzigarette kostenseitig deutlich überlegen

Nachteile Elektrische Zigarette:

  • Unklare rechtliche Situation: Import und Vertrieb der Geräte sowie die Produktion und die Vermarktung der E-Liquids stehen rechtlich gesehen auf tönernen Füßen
  • Diffuse Produktions- und Vertriebsstrukturen: die meisten in Deutschland vertriebenen Produkte stammen aus nicht nachvollziehbaren Quellen. Die Produkt-Angaben sind lückenhaft und kaum zu belegen. Der Vertrieb erfolgt i.d.R. vom Ausland aus
  • Anfälligkeit: je nach Qualität des Produktes sind die technisch vergleichsweisen komplexen Geräte in der Praxis nicht immer störungsfrei

Fazit & Prognose

Guter Nicorette Inhaler. Wenn zwei das gleiche tun ist das noch lange nicht das selbe. Der Nicorette Inhaler darf frei beworben werden – wovon der Hersteller ausgiebig Gebrauch macht. Er ist in jeder Apotheke und über das Internet legal zu beziehen und wird auch in der öffentlichen Diskussion sehr wohlwollend aufgenommen. Schließlich ist es ja eine gute Sache, wenn man starke Raucher bei der Rauchentwöhnung unterstützt.

Böse elektrische Zigarette. Ein völlig anderes Bild ergibt sich bei der elektrischen Zigarette. Die WHO rät ihren Mitgliedsstaaten vorsorglich zu einem Verbot. Gesundheitsbehörden versuchen weltweit, das Produkt unter ihre Fittiche zu bekommen – um es dann vom Markt zu nehmen. Selbst Nichtraucher-Verbände wettern gegen das „Teufelszeug“. Verkehrte Welt?

Grundsätzlich gute Lösung. Objektiv betrachtet ist die elektrische Zigarette einem Produkt wie dem Nicorette Inhaler in vielen Punkten deutlich überlegen. Wenn es nur um das Ziel ginge, die Volksgesundheit in einem relevanten Maße zu verbessern bzw. möglichst viele Menschenleben zu retten, wäre die elektrische Zigarette sicher die „Option No.1“. Selbst starke Raucher sind erfahrungsgemäß in der Lage, ohne Entzugserscheinungen auf die elektrische Zigarette umzusteigen. Sie erhalten weiterhin die erwünschte/benötigte Dosis an Nikotin und müssen keine ihrer Gewohnheiten wirklich umstellen.

Branche chancenlos? Um jedoch einer rigiden Regulierung bzw. einem Verbot zu entgehen, sollte sich die E-Zigaretten-Branche allerdings schleunigst sowohl seriöser als auch professioneller aufstellen. Die Branche der meist kleineren E-Zig-Händler steht einer Front aus abgebrühten Pharmakonzernen, spaßfreien und risikoaversen Beamten und einer oberflächlichen Presse gegenüber. Händler, die über Postfächer operieren, vom Ausland versenden und ihre Waren beim jeweils günstigsten chinesischen Anbieter beziehen, sind die Totengräber einer an sich ganz hervorragenden Lösung. Über ihr Kaufverhalten haben es die Konsumenten teilweise in der Hand, in welche Richtung sich der Markt zukünftig bewegt. Ein Blick in das Impressum der jeweiligen Website sollte jeder Bestellung voraus gehen.

Behörde schiesst sich ein. Doch selbst, wenn die elektrische Zigarette in Deutschland zukünftig seriöser vertrieben wird, dürfte dies dogmatisch entscheidende Behörden wie z.B. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herzlich wenig beeindrucken. Ob es sich um eine Lösung handelt, die dazu geeignet ist jährlich tausenden von Rauchern das Leben zu retten, interessiert hier nicht.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – Bild: BfArM

Das BfArM, ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, interessiert einzig und allein, ob es sich bei einem Produkt um ein Arzneimittel handelt und ob in diesem Fall eine Zulassungspflicht besteht. Aktuell ist man im Falle der elektrischen Zigarette der Auffassung, dass es sich um ein sog. „Funktionsarzneimittel“ handelt, da die Menge an Nikotin in einer pharmakologischen Dosierung vorliegt. Wenn sich diese Auffassung allgemein durchsetzt, ist die elektrische Zigarette in Deutschland so gut wie verboten. Denn anders als der Nicorette Inhaler verfügt keine einzige elektrische Zigarette über eine Arzneimittelzulassung.

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