Nicorette Inhaler vs. Elektrische Zigarette
Wenn zwei das gleiche tun ist das noch lange nicht das selbe. Elektronische-Zigaretten.net hat den Nicorette Inhaler mit der elektrischen Zigarette verglichen.
Nicorette Inhaler – das Produkt
Der Nicorette Inhaler wird in Deutschland von dem pharmazeutischen Unternehmen McNeil Consumer Healthcare (gehört zu Johnson & Johnson) vertrieben. Durch Paffen bzw. Ziehen am Inhaler nimmt der Benutzer Nikotin auf, das aus austauschbaren Patronen stammt. Eine Patrone enthält 10 mg Nikotin, mit einer Wirkstoff-Freigabe von ca. 4 mg Nikotin. Als einziger weiterer Bestandteil wird Levomenthol angegeben. Das Menthol soll für einen frischen Geschmack sorgen. Der Nicorette Inhaler besitzt eine Arzneimittelzulassung (Zulassungs-/Reg-Nr.(AMG76): 42403.00.00), ist apothekenpflichtig und ein anerkanntes Produkt zur Rauchentwöhnung. Nach Eigenaussage ist es „das erste medizinisch wirksame Nicotinersatzpräparat“.
Elektrische Zigarette – das Produkt
Die elektrische Zigarette wird in Deutschland primär über das Internet von einer Vielzahl meist kleinerer Anbieter vertrieben, die zu einem großen Teil vom benachbarten Ausland (Niederlande, Großbritanien, Belgien Spanien/Gran Canaria) aus versenden. Die kleinen Akku-betriebenen Geräte verdampfen eine meist nikotinhaltige und aromatisierte Flüssigkeit, die dann in Form von erwärmtem Nebel inhaliert werden kann. Keine der weltweit verfügbaren elektrischen Zigaretten besitzt eine Arzneimittelzulassung. Um nicht als sog. „Präsentationsarzneimittel“ zu gelten, dürfen die Anbieter ihre E-Zigaretten auch nicht zur Rauchentwöhnung anpreisen, obwohl sie in der Praxis vielfach genau diesem Zweck dienen.
Gemeinsamkeiten von Nicorette Inhaler und Elektrischer Zigarette
Nüchtern betrachtet, liegen die beiden Produkte gar nicht so weit auseinander. Elektronische-Zigaretten.net hat einmal die wichtigsten Gemeinsamkeiten zusammengestellt:
Nikotin-Inhalatoren: Bei beiden Produkten handelt es sich um einen Inhalator, der bei dem Wirkstoff ansetzt, der die Raucher bei der Stange bzw. am Glimmstengel hält: das Nikotin. Alleine dieser Stoff ist für die körperliche Abhängigkeit des Rauchers zuständig. Zudem unterstützen bestimmte Eigenschaften von Nikotin die psychische Abhängigkeit. Nikotin besitzt eine stimulierende Wirkung, unterdrückt den Appetit und steigert kurzzeitig die psychomotorische Leistungsfähigkeit sowie die Aufmerksamkeits- und Gedächtnisleistungen. Da diese physiologische Wirkung von Nikotin vom Raucher durchaus positiv gesehen wird, begibt er sich in eine psychologische Abhängigkeit.
Freie Dosierbarkeit: Anders, als bei einem Nikotinpflaster, das seinen Wirkstoff kontinuierlich abgibt, hat der Nutzer sowohl des Nicorette Inhalers als auch der elektrischen Zigarette die Möglichkeit, den Nikotinkonsum gezielt zu steuern. Da Nikotinmoleküle die Eigenschaft besitzen, bereits sieben Sekunden nach dem Konsum das Gehirn zu erreichen, ist das schlimmste Verlangen nach einem neuerlichen „Nikotin-Kick“ bereits nach wenigen Zügen befriedigt. Sobald eine Linderung der Entzugserscheinungen eintritt, kann der Konsument bei beiden Produkten die Nikotinzufuhr selbst beenden, indem er einfach nicht erneut an der E-Zigarette oder dem Inhaler zieht. Anders als bei einer Tabak-Zigarette besteht auch nicht das unterschwellige Bedürfnis, die elektrische Zigarette oder den Inhaler „zu Ende zu rauchen“.
Beschäftigung der Hände: Zigarettenkonsum ist fest mit dem Alltag eines Rauchers verzahnt. Eine Komponente der Sucht sind Rituale. Eine Zigarette anzufassen, an ihr zu ziehen ist eine Gewohnheit, die tief im Kopf verankert ist. Der gravierende Nachteil von Nikotinpflaster, Nikotinkaugummis & Co. ist, dass diese Nikotinpräparate nur bei der physischen Komponente ansetzen. Die psychische Komponente wird nicht oder nur wenig unterstützt. Dazu gehört auch das Gefühl, etwas in den Händen zu haben, mit etwas herum spielen zu können. Das Hand-zu-Mund-Ritual wird ebenfalls bei beiden Produkten beibehalten.
Fehlende Verbrennung: Beide Produkte sind unbestritten eine deutlich gesündere Alternative zum Konsum von Tabak-Erzeugnissen, da schlicht keine Verbrennung stattfindet. Die meisten der durch den Tabakrauch entstehenden Risiken werden vermieden, wenn Nikotin alleine, ohne Nebenprodukte konsumiert wird. Die Schädlichkeit von Tabakrauch ist zur Genüge erforscht. Zigarettenrauch enthält bis zu 12.000 verschiedene chemische Verbindungen, von denen über 2.000 als Giftstoffe bekannt sind. Bei beiden Produkten fehlen diese extrem negativen Begleiterscheinungen völlig. Zudem verpesten beide Produkte nicht die Umgebung (indirekter Rauch), es besteht keine Branntgefahr, der Atem bleibt frisch etc.
Die Unterschiede im direkten Vergleich
Vorteile Nicorette Inhaler:
- Rechtlich abgesichert: Apothekenzulassung, Anerkennung als Arzneimittel
- Kontrollierte, medizinisch einwandfreie Herstellung
Nachteile Nicorette Inhaler:
- Hoher Preis: 28,88 € UVP für 42 Patronen, die bei empfohlenen 6-8 Patronen täglich nur 5-7 Tage reichen.
- Nur eine Geschmacksrichtung
- Fehlendes „Raucherlebnis“: kalte Inhalation ohne „Rauch“-Entwicklung
- Optisch einfallslos: Kommentar eines Nutzers in einem Rauchentwöhnungs-Forum zum Thema Inhaler-Optik: „wenn er nur nicht wie eine Mischung aus Asthmaspray und Crackpfeife aussehen würde..„
Vorteile Elektrische Zigarette:
- Geschmacksvielfalt: diverse Geschmacksrichtungen befriedigen Kundenbedürfnisse und erhöhen Akzeptanz.
- Raucherlebnis wird maximal reproduziert: aromatisierter, erhitzter Nebel optisch und geschmacklich verblüffend nah am Tabakrauch
- Optik: je nach Modell besteht kaum ein Unterschied zum Aussehen einer Tabak-Zigarette
- Preis: je nach Bezugsquelle ist die elektrische Zigarette sowohl dem Nicorette Inhaler, als auch der Tabakzigarette kostenseitig deutlich überlegen
Nachteile Elektrische Zigarette:
- Unklare rechtliche Situation: Import und Vertrieb der Geräte sowie die Produktion und die Vermarktung der E-Liquids stehen rechtlich gesehen auf tönernen Füßen
- Diffuse Produktions- und Vertriebsstrukturen: die meisten in Deutschland vertriebenen Produkte stammen aus nicht nachvollziehbaren Quellen. Die Produkt-Angaben sind lückenhaft und kaum zu belegen. Der Vertrieb erfolgt i.d.R. vom Ausland aus
- Anfälligkeit: je nach Qualität des Produktes sind die technisch vergleichsweisen komplexen Geräte in der Praxis nicht immer störungsfrei
Fazit & Prognose
Guter Nicorette Inhaler. Wenn zwei das gleiche tun ist das noch lange nicht das selbe. Der Nicorette Inhaler darf frei beworben werden – wovon der Hersteller ausgiebig Gebrauch macht. Er ist in jeder Apotheke und über das Internet legal zu beziehen und wird auch in der öffentlichen Diskussion sehr wohlwollend aufgenommen. Schließlich ist es ja eine gute Sache, wenn man starke Raucher bei der Rauchentwöhnung unterstützt.
Böse elektrische Zigarette. Ein völlig anderes Bild ergibt sich bei der elektrischen Zigarette. Die WHO rät ihren Mitgliedsstaaten vorsorglich zu einem Verbot. Gesundheitsbehörden versuchen weltweit, das Produkt unter ihre Fittiche zu bekommen – um es dann vom Markt zu nehmen. Selbst Nichtraucher-Verbände wettern gegen das „Teufelszeug“. Verkehrte Welt?
Grundsätzlich gute Lösung. Objektiv betrachtet ist die elektrische Zigarette einem Produkt wie dem Nicorette Inhaler in vielen Punkten deutlich überlegen. Wenn es nur um das Ziel ginge, die Volksgesundheit in einem relevanten Maße zu verbessern bzw. möglichst viele Menschenleben zu retten, wäre die elektrische Zigarette sicher die „Option No.1“. Selbst starke Raucher sind erfahrungsgemäß in der Lage, ohne Entzugserscheinungen auf die elektrische Zigarette umzusteigen. Sie erhalten weiterhin die erwünschte/benötigte Dosis an Nikotin und müssen keine ihrer Gewohnheiten wirklich umstellen.
Branche chancenlos? Um jedoch einer rigiden Regulierung bzw. einem Verbot zu entgehen, sollte sich die E-Zigaretten-Branche allerdings schleunigst sowohl seriöser als auch professioneller aufstellen. Die Branche der meist kleineren E-Zig-Händler steht einer Front aus abgebrühten Pharmakonzernen, spaßfreien und risikoaversen Beamten und einer oberflächlichen Presse gegenüber. Händler, die über Postfächer operieren, vom Ausland versenden und ihre Waren beim jeweils günstigsten chinesischen Anbieter beziehen, sind die Totengräber einer an sich ganz hervorragenden Lösung. Über ihr Kaufverhalten haben es die Konsumenten teilweise in der Hand, in welche Richtung sich der Markt zukünftig bewegt. Ein Blick in das Impressum der jeweiligen Website sollte jeder Bestellung voraus gehen.
Behörde schiesst sich ein. Doch selbst, wenn die elektrische Zigarette in Deutschland zukünftig seriöser vertrieben wird, dürfte dies dogmatisch entscheidende Behörden wie z.B. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herzlich wenig beeindrucken. Ob es sich um eine Lösung handelt, die dazu geeignet ist jährlich tausenden von Rauchern das Leben zu retten, interessiert hier nicht.
Das BfArM, ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, interessiert einzig und allein, ob es sich bei einem Produkt um ein Arzneimittel handelt und ob in diesem Fall eine Zulassungspflicht besteht. Aktuell ist man im Falle der elektrischen Zigarette der Auffassung, dass es sich um ein sog. „Funktionsarzneimittel“ handelt, da die Menge an Nikotin in einer pharmakologischen Dosierung vorliegt. Wenn sich diese Auffassung allgemein durchsetzt, ist die elektrische Zigarette in Deutschland so gut wie verboten. Denn anders als der Nicorette Inhaler verfügt keine einzige elektrische Zigarette über eine Arzneimittelzulassung.
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Die Zulassung als Funktionsarzneimittel, kann deshalb nicht gegeben sein, da es auch dampfer gibt,die Liquids ohne Nikotin benutzen.
Bei Nicorette hab ich bisher noch keinen Nullnikotininhaler gefunden!
Außerdem sind in Nicorette Reizstoffe enthalten.Frei nach dem Thema,Medizin muß bitter schmecken,sonst schmeckt se nicht ,auf der Packungsbeilage steht leider nur das Nikotin und Levomenthol enthalten sind.
Vielleicht gilt das ja auch nur für das neue Produkt und sie haben die zusätzlichen Reizstoffe rausgenommen neuerdings.Bei Nikorette inhaller habe ich 6mg Nikotin die abgegeben werden ,ich kann also meinem Suchtverhalten höchstens durch häufiger ziehen ,kürzere Züge etc. kontrollieren bzw herabsetzen.
Ganz zu schweigen von den horrenden Preisen, die das Produkt kostet. Es wäre vielleicht sinnvoller die Kapseln zu schlucken, als zu inhalieren damit man auch die 10mg Nikotin abbekommt die man mind. benötigt.
Bitte scherzhaft verstehen, das soll keine Empfehlung sein, da bei dem vorhanden Plastikanteil ,durch die Magensäure scharfkantige Ecken enstehen könnten die die Magenwand oder Darmwand massiv perforieren dürften.
Da wäre die evtl. nachfolgende Nikotinvergiftung das kleinere Problem.
Bei Liquids hab ich die Möglichtkeit meine Nikotinbedarf und Suchtverhalten entgegenzuwirken, in dem ich verschiedene Nikotinstärken bis hin zum Nullnikotin konsumiere.
Außerdem bestimme ich selbst, respektive die Hardware, wieviel Nikotin oder auch nicht Nikotin ich zu mir nehme.
Den gesunden Menschenverstand annehmend und allen Lobyisten zum Trotz, könnte man sich höchstens darauf einigen, dass die Verdampfer alleine eine Zulassung für Sicherheit elektronischer Geräte erfüllen müssen, die dem jeweilligen Land unterstehen TüV.GS,VDE -Richtlinien etc.
Die befüllten Depots und Liquids sollten allerhöchsten eine Zulassung als Nahrungsergänzungsmittel bzw. als Genußmittel erhalten.
Hochachtungsvoll
Global
Das Nicoretteröhrechen aus der Apotheke habe ich probiert. Das brachte überhaupt keinen Effekt.
Die elektronische Zigarette hingegen hat dafür gesorgt, dass ich kaum noch rauche und stattdessen dampfe, was wesentlich gesünder ist, weil hier nichts verbrannt wird und man lediglich nikotin inhaliert.
Wenn die Regierungen eine E-Zigarette verbieten und stattdessen die belegete, krebserregente normale Zigarette beibehalten, dann geht es in Deutschland wirklich nur noch im Lobbyinteressen und eben nicht um die Gesundheit der Bevölkerung. Das wäre eine Schande.
Pharmalobby…?
In den Fall nun wirklich nicht – es sind die „spaßbefreiten“ Behördenmitarbeiter, die sich hier profilieren wollen:(
Obwohl ich im Pharmabereich arbeite, behaupte ich das guten Gewissens …, denn hier hat ein übereifriger Beamter (angeblich geht das von Berlin aus) festgestellt, dass da etwas, was seiner Ansicht nacht geregelt gehört, ungeregelt ist.
Mein Problem jetzt: aus etwas, das ncht als Arzneimittel gedacht ist, eines machen *seufz*. Die Kosten dafür dürften am Ende bei weit über 100.000 € liegen, obwohl unser Mandant am Produkt selbst wenig machen muss. Aber die Erstellung des Papiers kostet … denn es muss erst die elektronische Zigarette als Medizinrpodukt zertifiziert sein, das dann durch das Nikotin zum Arzneimittel wird. Das Nikotin selbst als pflanzlicher Wirkstoff muss dann nach GACP dokumentiert und nach GMP hergestellt werden … und und und.
Hallo ihr leidensgenossen,
Ich bin seit fast 8 jahren Starker Raucher und habe alle möglichen dinge ausprobiert, Kaugummis, Pflaster ( die irgendwann rote viereckige juckende stellen auf der Haut hinterlassen )etc. Doch nun habe ich mir einen Verdampfer zu gelegt. Es ist zwar nicht umbedingt DAS mittel um mit dem rauchen auf zu hören da ich ja weiter Paffe aber man kann ja versuchen die Fluids in immer niederigeren dosen zu sich nehmen und irgend wann ganz aufhören. Ich jedenfalls bin damit sehr zu frieden da ich kaum noch lust auf ne Kippe habe. Der anfang mit dem Verdampfer war ein bischen gewöhnungs bedürftig aber nach ca. 4-5 Stunden geht das schon. Ich kann also jeden nur so ein Teil empfehlen der viel raucht und auch viel Geld zahlt. Denn so ein Fläschchen Fluid kostet nur Ca. 5 € ist also garnicht mal verkehrt. Das Gerät selber da habe ich 57 € bezahlt sieht ein bischen aus wie ein Kugelschreiber, was meine Kollegen auf der Arbeit lustig finden. Aber das Ding stellt mich voll zu frieden.
Das BfArm war am 11. 1. 2008 bezüglich der elektronischen Zigarette noch ganz anderer Meinung:
„Das BfArM erreichten in den letzten Monaten mehrfach Anfragen, ob die E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen sind und ob es zugelassene Produkte zur inhalativen Anwendung gibt (…) Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob dies zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.“
http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/gremien/Verschreibungspflicht/62Sitzung/anlage1.pdf?__blob=publicationFile
Hier fährt das BfArM offensichtlich eine Doppelstrategie zur Absicherung, da die Rechtslage eindeutig ist: So lange die Heilmitteleigenschaft der elektronischen Zigarette nicht wissenschaftlich belastbar bewiesen ist, handelt es sich dabei um ein Genussmittel.
Und da die angebliche Heilmitteleigenschaft am Nikotin festgemacht wird, schaut es mit diesem wissenschaftlich blastbaren Beleg sehr schlecht aus. Denn dann wären die NIkotinprodukte Tabak, Zigarre und Zigarette wären ebenfalls Heilmittel.
Hallo zusammen,
ich war 30 Jahre lang starker Raucher und habe alles versucht um aufzuhören,
erst jetzt mit den modernen Ego-T Verdampfern ist es mir gelungen.
Und das von einem Tag auf den anderen.
Ich bin jetzt seit 2 Monaten Rauchfrei, und hätte nie für möglich gehalten, das ich mich jemals wieder Körperlich so gut fühlen würde.
Es ist wie ein neues Leben.
Was da momentan von Medien, Regierungsseite, Tabaklobby und Pharmaindustrie getrieben wird,
kann ich einfach nur als „unter aller Sau“ bezeichnen, und ein Armutszeugnis für unsere Regierung ist es auch.
Die Politiker sollten sich alle in Grund und Boden schämen, aber denen geht es ja leider nicht um die Gesundheit, sondern sie haben nur Angst um verlorene Steuereinnahmen.
Erst waren die Dampfer nur eine kleine belächelte Randgruppe,
aber mittlerweile sind wir ca. 1,2 Millionen!! Und immer schneller steigend.
Lesen sie sich doch deren Berichte in den Dampferforen durch, so viele Menschen können sich einfach nicht täuschen.
Nun ja, die nächsten Wahlen kommen bestimmt
Es gibt mittlerweile genug medizinische Studien über die Bedenkenlosigkeit der Verampfer, ich frage mich
wie man das allen ernstes so vehement ignorieren kann.
Allen Interessierten möchte ich raten,-sehen sie sich den offenen Brief auf you tube, Teil1 und 2 von dem Schweizer
Philgood (Dampferhimmel) an.
Danach dürfte es keine offenen Fragen mehr geben.
Ich bin gespannt, was die beiden darin angesprochenen Damen dem entgegenzusetzen haben!
Wahrscheinlich leider nur Sprachlosigkeit.
Vielen Dank fürs Lesen
Der grösste Unterschied zwischen Nicorette Inhaler und E-Zigarette:
Beim Inhaler soll die Nikotinaufnahme erst reduziert, dann BEENDET werden.
(das klappt aber langfristig nicht in 97% der Fälle….lt. Studien….die Leute rauchen wieder)
Bei der E-Zigarette wird dauerhaft Nikotin konsumiert…einfach ohne Rauch.
Einen anderen Zweck muss sie nicht haben:
Weniger schädliche Nikotinaufnahme als durch Tabakzigaretten reicht als Genussmittel.
Vorteile von Nikotin ohne Tabak:
Praktisch nicht suchterzeugend (für vorherige Nichtraucher) und keine schweren gesundheitlichen Folgen bei normal inhaliertem Konsum (wie bei allen Genussmitteln ein gesunder Ersachsener vorausgesetzt).